Allgemeines

Rechtsgebiete

Leistungen

Wir betreuen unsere Mandanten im gesamten Spektrum anwaltlicher Tätigkeit und in fast allen gängigen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Erbrecht, dem Familienrecht, dem Medizinrecht und dem Sozialrecht.
Zu unseren Aufgabenfeldern gehört es, Sie über die rechtliche Situation zu beraten. Daneben vertreten wir Sie in der außergerichtlichen Korrespondenz mit dem Gegner und im Rahmen von Gerichtsverfahren.

Wir gehen dabei so vor: Zunächst informieren wir uns über den Sachverhalt und ermitteln Ihre Ziele und Interessen. Anschließend nehmen wir eine juristische Bewertung vor und teilen Ihnen die Chancen und Risiken Ihres Falles mit. Dann unterbreiten wir Ihnen einen konkreten Vorschlag und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Immer behalten wir neben der rechtlichen Seite auch andere Gesichtspunkte, die Ihnen wichtig sind, im Blick. Stets bemühen wir uns um größtmögliche Transparenz in der Mandatsführung: Sie werden von uns immer über das, was wir für Sie tun, informiert.

Unter den Anwälten unserer Sozietät sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Sozialrecht und Medizinrecht. Sie sind ausgewiesene Spezialisten auf diesen Gebieten, denn den von der Rechtsanwaltskammer des Landes verliehenen Titel „Fachanwalt“ darf nur tragen, wer eine Zusatzausbildung erfolgreich absolviert hat, über umfangreiche praktische Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet verfügt und der Rechtsanwaltskammer ständig die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweist.

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