Vergütung
Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Rahmen der Erstberatung und vor jeder Tätigkeit informieren wir sie über die anfallenden Kosten, die von Gegenstand, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit abhängen. So werden Sie vor Überraschungen bewahrt. Wir achten selbstverständlich darauf, dass die Vergütung nicht außer Verhältnis zu der Angelegenheit steht, die wir für Sie vertreten.
In Einzelfällen rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Wir nehmen auf die wirtschaftliche Situation unserer Mandanten Rücksicht. So weisen wir gegebenenfalls auch auf die Möglichkeiten der finanziellen staatlichen Hilfen für Rechtssuchende wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hin.